Eigenblutbehandlung

Die Eigenblutbehandlung ist ein bewährtes Verfahren aus der empirischen Medizin (Erfahrungsmedizin), das bis in das vorherige Jahrhundert zurückreicht.

So wurde diese Therapie sehr früh z.B. zur Förderung der Knochenbruchheilung eingesetzt. (A. Bier)

In den 30-er Jahren des 20. Jahrhunderts konnte F. Hoff zeigen, dass es durch die Eigenblutbehandlung zu einer „vegetativen Gesamtumstimmung “ des  Körpers kommt, die mit einer Steigerung der Abwehrkräfte einhergeht.

Heute wird dies als Immunmodulation bezeichnet, wobei der genaue Wirkmechanismus noch nicht bekannt ist.

 

Angezeigt ist eine Eigenblutbehandlung bei:

 

 

  • allergischen Erkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Asthma bronchiale , Neurodermitis) 
  • Hauterkrankungen (wiederholte Herpes-Erkrankungen, Schuppenflechte, Pilzinfektionen) 
  • akute und chronische Infekte (häufige Erkältungen)

 

 

 

Bei der Eigenblutbehandlung wird ca. 4-5 ml Blut aus der Armvene entnommen (wie bei einer normalen Blutabnahme) und in die Gesäßmuskulatur injiziert (wie bei einer Impfung).

Zur Wirksteigerung kann das Blut vorher noch mit verschiedenen Substanzen – meist homöopathischen Mitteln- (je nach Krankheitsbild) vermischt werden.

Nebenwirkungen sind dabei recht selten, theoretisch denkbar ist leichtes Fieber (als Immunantwort des Körpers evtl. sogar erwünscht) oder eine örtliche Entzündung an der Einstichstelle.

Wir empfehlen bei chronischer Erkrankung die Behandlung zunächst 1-2x wöchentlich für ca. 4 Wochen, dann allmähliche Verlängerung der Abstände auf alle 1-2 Wochen bis zu einem Intervall von 4 Wochen.

 

Bei folgenden Erkrankungen kann die Behandlung nicht durchgeführt werden:

Gerinnungsstörungen, schwere Leber- und Nierenschäden, Schilddrüsenüberfunktion und bei Therapien, die gezielt das Immunsystem hemmen.

Die Kosten für diese alternative Behandlungsmethode werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.